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Neue Corona Regeln ab 6. März

Nachricht 04. März 2022

Auf seiner Sitzung am 25. Februar 2022 hat der Kirchenvorstand die bestehenden Corona-Regeln entsprechend der neuen Landesverordnung und der Empfehlungen der Landeskirche angepasst.
Für Gottesdienste und andere Veranstaltungen gelten ab dem 6. März 2022 bis auf Weitere folgende Regelungen:

Gottesdienste:
Es gelten die 3G-Regel und Maskenpflicht (FFP2) während des Gottesdienstes.

Eine Erfassung der Kontaktdaten ist nicht mehr erforderlich, eine freiwillige Datenerfassung über die Corona-Warn-App wird ermöglicht (ist nicht mehr verpflichtend). Die Luca-App wird nicht mehr unterstützt. Die Abstandspflicht ist aufgehoben, es werden wieder alle Bänke und Sitzplätze für Besucherinnen und Besucher freigegeben.

Der Kirchenkaffee findet wieder statt. Am Sitzplatz kann die Maske abgenommen werden, die Kontaktdaten werden nicht erhoben.

Kindergottesdienst: Verkürzte Zeiten, Maskenpflicht im Innenbereich.  

Gruppen und Kreise:
Unter Einhaltung der 3G-Regel können Gruppen und Kreise wieder stattfinden. Den Verantwortlichen wird empfohlen, eine Liste mit dem aktuellen Impfstatus anzulegen, sodass dieser nicht jedes Mal wieder abgefragt werden muss. Diese Liste darf aus Datenschutzgründen nicht im Gemeindehaus aufbewahrt werden.

Sonstige Veranstaltungen
Bei Vorträgen und Konzerten gelten ebenfalls die 3G-Regel und Maskenpflicht. Eine Erfassung der Kontaktdaten ist nicht erforderlich.